BayObLG - Beschluß vom 25.02.1982 (1 ObOWi 40/82) - DRsp Nr. 1994/7436
BayObLG, Beschluß vom 25.02.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 40/82
DRsp Nr. 1994/7436
Ein landwirtschaftlicher Fachberater, der auf einem landwirtschaftlichen Grundstück eine Beratung durchführen will, darf zu diesem Zweck einen dorthin führenden, durch Zeichen 250 mit Zusatzschild "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" für den allgemeinen Verkehr gesperrten Weg mit seinem Personenkraftwagen befahren.