BayObLG - Beschluß vom 26.07.1983 (RReg 2 St 194/83) - DRsp Nr. 1994/7388
BayObLG, Beschluß vom 26.07.1983 - Aktenzeichen RReg 2 St 194/83
DRsp Nr. 1994/7388
Wer durch eine der in § 315c Abs. 1StGB aufgeführten Handlungen mehrere Personen gleichzeitig gefährdet, verwirklicht den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nur einmal.