BayObLG - Beschluß vom 28.01.1972 (5 St 624/71 OWi) - DRsp Nr. 1994/7609
BayObLG, Beschluß vom 28.01.1972 - Aktenzeichen 5 St 624/71 OWi
DRsp Nr. 1994/7609
Hat das Amtsgericht auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung und des Widerspruchs hiergegen hingewiesen, so darf es nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit auch dann im Beschlußverfahren entscheiden, wenn es für die Erhebung des Widerspruchs keine bestimmte Frist gesetzt hat.