BayObLG - Beschluß vom 28.01.1972
5 St 624/71 OWi
Normen:
OWiG § 72 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 43, 57

BayObLG - Beschluß vom 28.01.1972 (5 St 624/71 OWi) - DRsp Nr. 1994/7609

BayObLG, Beschluß vom 28.01.1972 - Aktenzeichen 5 St 624/71 OWi

DRsp Nr. 1994/7609

Hat das Amtsgericht auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung und des Widerspruchs hiergegen hingewiesen, so darf es nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit auch dann im Beschlußverfahren entscheiden, wenn es für die Erhebung des Widerspruchs keine bestimmte Frist gesetzt hat.

Normenkette:

OWiG § 72 Abs. 1 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 24.04.1973, VRS 46, 149.

Fundstellen
VRS 43, 57