BayObLG - Beschluß vom 28.02.1973
RReg 6 St 501/73 OWi
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
DAR 1973, 220
VRS 45, 138
VerkMitt 1973, 57

BayObLG - Beschluß vom 28.02.1973 (RReg 6 St 501/73 OWi) - DRsp Nr. 1994/7603

BayObLG, Beschluß vom 28.02.1973 - Aktenzeichen RReg 6 St 501/73 OWi

DRsp Nr. 1994/7603

Ein Kraftfahrer, der beabsichtigt, im innerörtlichen Verkehr nach links in eine Seitenstraße abzubiegen und sich dazu rechtzeitig eingeordnet hat und Richtungszeichen gibt, ist jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur zweiten Rückschau entbunden, hat diese vielmehr mit äußerster Sorgfalt auszuführen, wenn er vorher ein nachfolgendes Fahrzeug bemerkt, sich über dessen weiteres Verhalten aber nicht vergewissert hat.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 Satz 4;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 30.04.1965, VRS 30, 127

Fundstellen
DAR 1973, 220
VRS 45, 138
VerkMitt 1973, 57