BayObLG - Beschluß vom 28.08.1984 (1 ObOWi 94/84) - DRsp Nr. 1994/7359
BayObLG, Beschluß vom 28.08.1984 - Aktenzeichen 1 ObOWi 94/84
DRsp Nr. 1994/7359
Der nachträgliche Einbau eines Glasausstelldaches - für das keine in ihrer Wirksamkeit nicht von der Abnahme des Einbaus abhängig gemachte Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile erteilt ist - in einem Kraftwagen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.