BayObLG - Beschluß vom 29.04.1977
1 ObOWi 32/77
Normen:
StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1977, 329
VRS 53, 298
VerkMitt 1977, 87

BayObLG - Beschluß vom 29.04.1977 (1 ObOWi 32/77) - DRsp Nr. 1994/7557

BayObLG, Beschluß vom 29.04.1977 - Aktenzeichen 1 ObOWi 32/77

DRsp Nr. 1994/7557

Eine Geschwindigkeitsermittlung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät vom Typ PEK 3131 J (Lichtschrankenmessung) ermöglicht grundsätzlich eine zuverlässige Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit; Voraussetzung ist jedoch, daß in der Zeit zwischen dem Eintritt des gemessenen Fahrzeugs in den ersten und seinen Eintritt in den zweiten Lichtstrahl letzterer nicht durch einen anderen Körper, insbesondere ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug oder einen Fußgänger unterbrochen worden ist.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen
DAR 1977, 329
VRS 53, 298
VerkMitt 1977, 87