BayObLG - Beschluß vom 30.03.1984 (2 ObOWi 3/84) - DRsp Nr. 1994/7366
BayObLG, Beschluß vom 30.03.1984 - Aktenzeichen 2 ObOWi 3/84
DRsp Nr. 1994/7366
Wer bei Rotlicht einer Wechsellichtzeichenanlage, die den Verkehr auf einer Fußgängerfurt und auf der dahinter liegenden Kreuzung absichert, in die Fußgängerfurt einfährt, verstößt gegen § 37 Abs. 2StVO, auch wenn er vor der Kreuzung anhält.