BayObLG - Beschluß vom 30.05.1990 (2 ObOWi 141/90) - DRsp Nr. 1992/6715
BayObLG, Beschluß vom 30.05.1990 - Aktenzeichen 2 ObOWi 141/90
DRsp Nr. 1992/6715
»Beim Geschwindigkeitsmeßsystem eso Typ æ P 80 ist es ausreichend, wenn der vorgeschriebene Anzeigen- und Dekodertest am Beginn und am Ende eines Meßeinsatzes an einer Meßstelle durchgeführt wird. Der Test braucht nicht bei jedem Filmwechsel wiederholt zu werden.«