BayObLG - Beschluß vom 30.06.1980
10 OWi 306/80
Normen:
StVO § 36 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1980, 347
VRS 59, 234
VerkMitt 1980, 80

BayObLG - Beschluß vom 30.06.1980 (10 OWi 306/80) - DRsp Nr. 1994/7500

BayObLG, Beschluß vom 30.06.1980 - Aktenzeichen 10 OWi 306/80

DRsp Nr. 1994/7500

Der Fahrer eines Lastkraftwagens muß die Weisung eines Polizeibeamten, in einen für ihn nicht einsehbaren Raum zurückstoßen, nicht befolgen, wenn er nicht die Gewißheit haben kann, der Polizeibeamte habe den Raum hinter dem Lastkraftwagen zuverlässig als hindernisfrei erkannt.

Normenkette:

StVO § 36 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1980, 347
VRS 59, 234
VerkMitt 1980, 80