BayObLG - Beschluß vom 30.10.1981
1 ObOWi 115/81
Normen:
StVZO § 32 Abs. 1 Nr. 3, § 70 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 62, 72
VerkMitt 1982, 20

BayObLG - Beschluß vom 30.10.1981 (1 ObOWi 115/81) - DRsp Nr. 1994/7451

BayObLG, Beschluß vom 30.10.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 115/81

DRsp Nr. 1994/7451

Eine Ausnahmegenehmigung, die den Betrieb eines überlangen Kraftfahrzeugs zur Beförderung unteilbarer Ladungen gestattet, deckt eine mit einem solchen Transport verbundene Leerfahrt auch dann, wenn auf ihr, ohne daß damit ein ins Gewicht fallender Umweg verbunden wäre, eine Ladung befördert wird, die die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt.

Normenkette:

StVZO § 32 Abs. 1 Nr. 3, § 70 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
VRS 62, 72
VerkMitt 1982, 20