BayObLG - Urteil vom 09.02.1990
RReg 2 St 417/89
Normen:
StGB § 315c;
Fundstellen:
DAR 1991, 367 (Bär)

BayObLG - Urteil vom 09.02.1990 (RReg 2 St 417/89) - DRsp Nr. 1998/9984

BayObLG, Urteil vom 09.02.1990 - Aktenzeichen RReg 2 St 417/89

DRsp Nr. 1998/9984

Bei der Beurteilung der Frage, ob im Zusammenhang mit einem durch einen alkoholisierten Kraftfahrer im fließenden Verkehr verursachten Autounfall ein bedeutender Sachwert konkret gefährdet wurde, darf nicht allein auf den tatsächlich eingetretenen, nicht bedeutenden Sachschaden abgestellt werden; vielmehr sind alle konkreten Umstände des Falles, insbesondere die Fahrweise des Täters, zu berücksichtigen.

Normenkette:

StGB § 315c;
Fundstellen
DAR 1991, 367 (Bär)