BayObLG - Urteil vom 18.07.1980
1 St 107/80
Normen:
StVO § 3 ÖsterStVO § 20 ;
Fundstellen:
VRS 59, 292

BayObLG - Urteil vom 18.07.1980 (1 St 107/80) - DRsp Nr. 1994/7496

BayObLG, Urteil vom 18.07.1980 - Aktenzeichen 1 St 107/80

DRsp Nr. 1994/7496

A. Der Pflicht, die Geschwindigkeit der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, ist nur genügt, wenn am Ende der zum Anhalten benötigten Strecke außer dem benutzten Fahrstreifen selbst beiderseits je ein Raum von 1 m Breite ausgeleuchtet ist. B. Zur Beurteilung der Strafbarkeit eines Inländers, der in Österreich einen Verkehrsunfall verursacht hat, ist das österreichische Recht zur Entscheidung über sogen. Indizentfragen heranzuziehen.

Normenkette:

StVO § 3 ÖsterStVO § 20 ;
Fundstellen
VRS 59, 292