BayObLG - Urteil vom 19.04.1985 (RReg 1 St 34/85) - DRsp Nr. 1998/9398
BayObLG, Urteil vom 19.04.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 34/85
DRsp Nr. 1998/9398
Nach links darf nur abgebogen werden, wenn dies ohne Gefährdung oder wesentliche Behinderung des Gegenverkehrs geschehen kann; muß der Entgegenkommende nicht nur völlig gefahrlos abbremsen, hat der Abbieger dessen Vorrecht verletzt.