BayObLG - Urteil vom 20.05.1983 (RReg 1 St 86/83) - DRsp Nr. 1994/7394
BayObLG, Urteil vom 20.05.1983 - Aktenzeichen RReg 1 St 86/83
DRsp Nr. 1994/7394
Eine Pflicht, beim Befahren einer durch das Zusatzschild zu Zeichen 306 (abknickende Vorfahrt) gekennzeichneten Vorfahrtstraße auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und, wenn nötig, zu warten, besteht nicht auf Straßen, die sich bereits ihrem - objektiv nicht zweifelhaften - natürlichen Verlauf nach als einheitlicher Straßenzug darstellen.