BayObLG - Urteil vom 20.06.1980
RReg 1 St 109/80
Normen:
StGB § 56 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VRS 59, 188

BayObLG - Urteil vom 20.06.1980 (RReg 1 St 109/80) - DRsp Nr. 1994/7501

BayObLG, Urteil vom 20.06.1980 - Aktenzeichen RReg 1 St 109/80

DRsp Nr. 1994/7501

Die Erwägung, der Angeklagte sei von seinem früheren kriminellen Verhalten abgerückt und ihm dürfe nicht durch eine Strafvollstreckung der bereits eingeschlagene Weg der Besserung abgeschnitten werden, kann in Fällen, in denen auch bei einem Ersttäter die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe erfordern würde, nicht die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen.

Normenkette:

StGB § 56 Abs. 3 ;
Fundstellen
VRS 59, 188