BayObLG - Urteil vom 25.07.1984 (RReg 1 St 75/84) - DRsp Nr. 1994/7361
BayObLG, Urteil vom 25.07.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 75/84
DRsp Nr. 1994/7361
Der in der Anklage erhobene Vorwurf, der Angeklagte habe eine bestimmte Straftat (hier unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen, ermöglicht zumindest in der Regel auch bei engem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang keine Verurteilung wegen Strafvereitelung, die darauf gestützt ist, daß sich der Angeklagte zu Unrecht als Täter der in Wirklichkeit von einem Dritten begangenen Straftat bezichtigt habe.