BayObLG - Urteil vom 26.01.1990
RReg 1 St 222/90
Normen:
StGB §§ 44, 69, 69a ; StPO § 335 ;
Fundstellen:
DAR 1991, 371 (Bär)

BayObLG - Urteil vom 26.01.1990 (RReg 1 St 222/90) - DRsp Nr. 1998/9979

BayObLG, Urteil vom 26.01.1990 - Aktenzeichen RReg 1 St 222/90

DRsp Nr. 1998/9979

1. Hat die Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten Revision eingelegt, kann dieses Rechtsmittel nicht wirksam auf die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt werden, weil wegen der bestehenden Wechselwirkung zwischen der Strafzumessung einerseits und der Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis andererseits eine zusätzliche Verhängung der Maßregel oder ihre Verschärfung Anlaß geben können, eine geringere Strafe festzusetzen, als dies sonst angebracht wäre. 2. Gleiches gilt, soweit es sich um die Frage des Fahrverbots handelt, da auch hier zwischen der Hauptstrafe und einer solchen Nebenstrafe ebenfalls eine Wechselwirkung besteht.

Normenkette:

StGB §§ 44, 69, 69a ; StPO § 335 ;
Fundstellen
DAR 1991, 371 (Bär)