BayObLG - Urteil vom 26.08.1982 (RReg 1 St 191/82) - DRsp Nr. 1994/7420
BayObLG, Urteil vom 26.08.1982 - Aktenzeichen RReg 1 St 191/82
DRsp Nr. 1994/7420
Die Bewilligung von der Fahrerlaubnissperre kann nicht auf Umstände gestützt werden, die von Bedeutung lediglich für das Fortbestehen und die voraussichtliche weitere Dauer des durch die Tat in Erscheinung getretenen Eignungsmangels sind, sondern nur auf solche Umstände, aus denen sich ergibt, daß trotzt fortbestehender (generellen) Ungeeignetheit zur Führung von Kraftfahrzeugen eine Führung gerade derjenigen Fahrzeugart, auf die sich die Ausnahme bezieht, durch den Angeklagten keine Gefährdung der Allgemeinheit befürchten läßt.