BayObLG - Urteil vom 26.11.1982 (RReg 2 St 302/82) - DRsp Nr. 1994/7412
BayObLG, Urteil vom 26.11.1982 - Aktenzeichen RReg 2 St 302/82
DRsp Nr. 1994/7412
Ein Dritter ist nur dann zugunsten des abwesenden Geschädigten feststellungsbereit, wenn er erkennbar auch den Willen hat, seine Feststellungen zur Kenntnis des Geschädigten zu bringen.