BayObLG - Urteil vom 27.01.1971 (RReg 5 St 169/70) - DRsp Nr. 1994/7615
BayObLG, Urteil vom 27.01.1971 - Aktenzeichen RReg 5 St 169/70
DRsp Nr. 1994/7615
Von Strafe darf nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden. Daß der Täter bei dem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall über die dabei eingetretene schwere Gefährdung eines nahen Angehörigen heftig erschrocken ist und daß der ihm gehörende Kraftwagen beschädigt wurde, genügt nicht.