BayObLG - Urteil vom 30.03.1990
RReg 1 St 380/89
Normen:
StGB §§ 16, 17 ; StVG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1991, 361 (Bär)

BayObLG - Urteil vom 30.03.1990 (RReg 1 St 380/89) - DRsp Nr. 1998/9999

BayObLG, Urteil vom 30.03.1990 - Aktenzeichen RReg 1 St 380/89

DRsp Nr. 1998/9999

Handelt es sich bei dem Führer des Kraftfahrzeugs um einen österreichischen Staatsbürger, der jedoch seit langem in Deutschland lebt, gilt hinsichtlich der Irrtumsfragen Geht er irrtümlich davon aus, er fahre auf österreichischem Staatsgebiet, handelt er im Tatbestandsirrtum, der nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG zum Schuldspruch führen müßte, wenn er auf Fahrlässigkeit beruht. Hält er sich in Kenntnis des Verlaufs der Staatsgrenze sich für berechtigt, auf deutschem Hoheitsgebiet zu fahren und war dieser Irrtum für ihn unvermeidbar, liegt Verbotsirrtum vor.

Normenkette:

StGB §§ 16, 17 ; StVG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1991, 361 (Bär)