Der angefochtene Beschluss wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Castrop-Rauxel zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 78 km/h im Beschlusswege eine Geldbuße von 1.000 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot - unter Gewährung der sog. "Viermonatsfrist" - verhängt.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.
II.
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