LAG Hamburg - Urteil vom 24.08.2023
1 Sa 8/23
Normen:
BGB § 612a;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 23.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 105/22

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers hinsichtlich Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot

LAG Hamburg, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 1 Sa 8/23

DRsp Nr. 2024/1961

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers hinsichtlich Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 - 7 Ca 105/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung der Beklagten, um die Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers und um Zahlung, wobei in diesem Berufungsverfahren nur die Beendigung und die Entfernung einer der beiden Abmahnungen streitgegenständlich ist.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 10. Januar 2019 auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 10. Januar 2019 (Anlage K 3, BI. 12 d.A. des Arbeitsgerichts) bei einem regelmäßigen Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.078,70 EUR mit Hausmeisterdiensten, Garten- und Winterdienst sowie Treppenhausreinigungen beschäftigt. Die Vergütung für Arbeits- und Wegezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen ist dabei gleich hoch.

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