Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung der Beklagten, um die Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers und um Zahlung, wobei in diesem Berufungsverfahren nur die Beendigung und die Entfernung einer der beiden Abmahnungen streitgegenständlich ist.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 10. Januar 2019 auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 10. Januar 2019 (Anlage K 3, BI. 12 d.A. des Arbeitsgerichts) bei einem regelmäßigen Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.078,70 EUR mit Hausmeisterdiensten, Garten- und Winterdienst sowie Treppenhausreinigungen beschäftigt. Die Vergütung für Arbeits- und Wegezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen ist dabei gleich hoch.
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