Die Klägerin verlangt von der beklagten Stadt wegen Verletzung der Streupflicht Ersatz ihres materiellen Schadens und ein Schmerzensgeld. Die Stadt erhebt u.a. die Einrede der Verjährung.
Die Klägerin stürzte am 20. Januar 1979 gegen 15.50 Uhr in Velbert-Langenberg auf der Mühlenstraße in Höhe des Hauses Nr. 8 und brach sich das rechte Handgelenk. Die Mühlenstraße hat an der Unfallstelle keinen von der Fahrbahn abgesetzten Bürgersteig. Eigentümerin des Hauses Nr. 8 war die Beklagte; sie hatte das Haus vermietet.
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