Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 28. Februar 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Potsdam zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. verurteilte den Angeklagten am 17. Mai 2021 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der Geldstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 25,00 €.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten verwarf die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Potsdam mit Urteil vom 28. Februar 2022 als unbegründet.
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