I. Auf die Berufung des Klägers vom 10.01.2020 wird das am 16.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aurich (Aktenzeichen
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.214,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.05.2019 bis zum 03.09.2020 auf einen Betrag von 45.699,05 € sowie ab dem 04.09.2020 auf einen Betrag von 44.214,56 € zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw1 mit der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) (...).
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet,
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