BGH - Urteil vom 25.09.1973
VI ZR 49/72
Normen:
BGB §§ 842, 843 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)157b
ES Kfz-Schaden K-1/3
ES Kfz-Schaden K-2/4
MDR 1974, 302
NJW 1974, 41
VersR 1974, 162

Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

BGH, Urteil vom 25.09.1973 - Aktenzeichen VI ZR 49/72

DRsp Nr. 1995/9420

Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

Begriff der nach § 843 Abs. 1 BGB auszugleichenden vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten, und zwar im Sinne laufender Aufwendungen wegen schadensbedingt vermehrten Bedarfs für die persönliche Lebensführung - einzelne Posten, Abgrenzung für Fälle ausgefallener Haushaltstätigkeit.

Normenkette:

BGB §§ 842, 843 ;

Hinweise:

Hinweis:

Der hier zur Abgrenzung erwähnte Haushaltsführungsschaden wird im Folgeabschnitt ES Kfz-Schaden K-2 mit ausführlichen Rechtsprechungsbeispielen behandelt.

Hinweis:

Die rechtliche Einordnung hat wichtige Konsequenzen für die Fragen etwaigen Anspruchsübergangs auf einen Verletztenrente zahlenden Sozialversicherungsträger und einer entsprechenden Anrechnung einer solchen Rente auf den Schadensersatzanspruch. Dazu der Senat im amtlichen Leitsatz der obigen Entscheidung: "Ein Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Hausarbeit stellt, soweit sie damit den gesetzlich geschuldeten Beitrag zum Familienunterhalt leistet, einen nach § 1542 RVO [heute: § 116 SGB X] übergangsfähigen Erwerbsschaden (§ 843 Abs. 1, 1. Alternative BGB) dar ...".

Ergänzend dazu vgl. das unter ES Kfz-Schaden K-2/11 wiedergegebene BGH-Urteil vom 4.12.1984.

Fundstellen
DRsp I(147)157b
ES Kfz-Schaden K-1/3
ES Kfz-Schaden K-2/4
MDR 1974, 302
NJW 1974, 41
VersR 1974, 162