Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.377,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeugschaden.
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