OLG Celle - Urteil vom 07.08.2014
8 U 94/14
Normen:
VVG § 1 S. 1; AKB Nr. A.5.5.;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.03.2014

Begriff der Zerstörung i.S. von Ziff. A.5.5. AKBAnsprüche des Leasingnehmers gegen den Fahrzeugversicherer aus einer eingeschlossenen Leasing-Restwert-Versicherung

OLG Celle, Urteil vom 07.08.2014 - Aktenzeichen 8 U 94/14

DRsp Nr. 2014/14519

Begriff der Zerstörung i.S. von Ziff. A.5.5. AKB Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Fahrzeugversicherer aus einer eingeschlossenen Leasing-Restwert-Versicherung

Ziff. A.5.5. AKB ist hinsichtlich des Begriffs der Zerstörung so auszulegen, dass die Zerstörung für die GAP-Deckung ein hinter den Totalschaden zurückbleibenden besseren Fahrzeugzustand beschreibt. Ein Fall der Zerstörung liegt jedenfalls vor, wenn die Reparaturkosten den um den Restwert reduzierten Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.377,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1; AKB Nr. A.5.5.;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeugschaden.