OLG Köln - Urteil vom 11.01.2013
20 U 164/12
Normen:
VVG § 5a a.F.; VVG § 43 Nr. 1 a.F.;
Fundstellen:
NJW-RR 2013, 1048
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 09.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 286/11

Begriff des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts

OLG Köln, Urteil vom 11.01.2013 - Aktenzeichen 20 U 164/12

DRsp Nr. 2013/7209

Begriff des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts

Ein Sanatoriumsaufenthalt ist kein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juli 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 286/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 5a a.F.; VVG § 43 Nr. 1 a.F.;

Gründe

I.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg.

Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung eines Unfall-Krankenhaustagegeldes und eines Genesungsgeldes für die Zeit vom 18. August 2010 bis zum 15. September 2010 in einer Gesamthöhe von 8.700,- €. Dies gilt sowohl unter Zugrundelegung der Darstellung der Beklagten, wonach der Versicherungsvertrag auf der Grundlage ihrer Versicherungsbedingungen abgeschlossen worden ist, als auch dann, wenn man - der Behauptung des Klägers folgend - davon ausgeht, dass die Versicherungsbedingungen der Beklagten nicht Vertragsbestandteil geworden sind.