OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.03.2013
5 U 343/12
Normen:
VVG § 178;
Fundstellen:
NJW-RR 2014, 101
NZV 2014, 4
VersR 2014, 1202
r+s 2015, 35
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 49/12

Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung; Einhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bei Beauftragung eines Sachverständigen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 5 U 343/12

DRsp Nr. 2013/18261

Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung; Einhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bei Beauftragung eines Sachverständigen

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 14.8.2012 verkündeten Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 14 O 49/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 204.900,-- €.

Normenkette:

VVG § 178;

Gründe: