Beharrung des Angeklagten auf seiner von den Schuldfeststellungen abweichenden Darstellung
BayObLG, Beschluß vom 27.06.1985 - Aktenzeichen RReg 2 St 143/85
DRsp Nr. 1998/9418
Beharrung des Angeklagten auf seiner von den Schuldfeststellungen abweichenden Darstellung
Auch wenn der Schuldspruch zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen ist, darf einem Angeklagten bei der Entscheidung über ein Fahrverbot nicht nachteilig angelastet werden, daß er auf seiner von den Schuldfeststellungen abweichenden Darstellung beharrt.