BGH - Urteil vom 02.05.1972
VI ZR 80/70
Normen:
BGB § 844 Abs. 2, § 249, § 1602 Abs. 2, § 1619 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden M-2/21
MDR 1972, 1023
NJW 1972, 1716
VRS 43, 334

Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des Ehemanns und zweier minderjähriger Kinder nach Unfalltod der Ehefrau und Mutter

BGH, Urteil vom 02.05.1972 - Aktenzeichen VI ZR 80/70

DRsp Nr. 1996/28993

Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des Ehemanns und zweier minderjähriger Kinder nach Unfalltod der Ehefrau und Mutter

Gesichtspunkte für die Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts-, insbesondere Haushaltsführungs-Schadens eines Ehemannes und zweier minderjähriger Kinder nach dem Unfalltod der Ehefrau und Mutter: (a) Orientierung an den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft. (b) Mithilfepflicht minderjähriger Kinder (§ 1619 BGB). (c) Der durch den Tod einer voll oder teilweise erwerbstätigen Ehefrau entstandene Unterhaltsschaden ist unter Berücksichtigung von Haushaltsführung und Bareinkommen zu ermitteln. (d) Anrechnung der Lehrlingsbeihilfe auf den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes (§ 1602 Abs. 2 BGB). (e) Unter dem Gesichtspunkt der Kosten einer Ersatzkraft kann ein wegen örtlicher Verhältnisse erhöhter Betrag nur dann der Schadensschätzung zugrunde gelegt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Ersatzkraft aus diesem Raum tatsächlich in Anspruch genommen hat und nehmen mußte.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2, § 249, § 1602 Abs. 2, § 1619 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

Hinweis:

Vergleichsrechtsprechung zu den Hinterbliebenen-Ansprüchen bei Tod der Ehefrau/Mutter unter ES Kfz-Schaden M-2/20, 28, 32, 33, 38, 18, 44, 45.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden M-2/21
MDR 1972, 1023
NJW 1972, 1716
VRS 43, 334