BGH - Urteil vom 10.07.1973
VI ZR 140/72
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 32
Vorinstanzen:
OLG Nürnberg,

Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts

BGH, Urteil vom 10.07.1973 - Aktenzeichen VI ZR 140/72

DRsp Nr. 1994/5624

Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts

1. Für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts bemißt sich der Wert der von der Ehefrau geleisteten Haushaltsführung nach den Kosten für eine Hausgehilfin (nicht: Wirtschafterin). 2. Für einen alleinstehenden Witwer wird es in der Regel genügen, wenn die Hausgehilfin nicht ganztägig, sondern stundenweise beschäftigt wird.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;
Vorinstanz: OLG Nürnberg,
Fundstellen
VersR 1974, 32