Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die geltend gemachte Höhe des eingetretenen Schadens an den beschädigten Kleidungsstücken meines Mandanten wenden Sie ein, dass diese nach dem Wiederbeschaffungswert für entsprechend gebrauchte Kleidung zu bemessen sei.
Sie machen sich den Umstand zunutze, dass neue Kleidungsstücke bereits nach kurzem Gebrauch sehr stark in Wert sinken. Dies ist nicht sachgerecht. Von einem Wiederbeschaffungswert in diesem Zusammenhang als Bemessungsgrundlage für die Schadensberechnung auszugehen, ist systemwidrig, weil bei der Zerstörung bzw. Beschädigung von sogenannten höchstpersönlichen Gebrauchsgegenständen wie Kleidungsstücken sich der Geschädigte nicht mit gebrauchten Ersatzstücken von gleichem Wert zufriedengeben muss, sondern Ersatz durch eine neue Sache verlangen kann.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|