BGH - Urteil vom 10.12.1985
VI ZR 31/85
Normen:
BGB § 843, § 249 ;
Fundstellen:
BB 1986, 629
DAR 1986, 113
DRsp I(123)301e
ES Kfz-Schaden L-1/25
JZ 1986, 202
MDR 1986, 396
NJW 1986, 983
VRS 70, 245
VersR 1986, 389
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,
LG Aschaffenburg,

Berechnung des Verdienstausfallschadens bei steuerlich nachteiliger Entwicklung aufgrund bestimmter Verwendung des bezahlten Schmerzensgeldes

BGH, Urteil vom 10.12.1985 - Aktenzeichen VI ZR 31/85

DRsp Nr. 1992/4006

Berechnung des Verdienstausfallschadens bei steuerlich nachteiliger Entwicklung aufgrund bestimmter Verwendung des bezahlten Schmerzensgeldes

»Verwendet der Geschädigte sein Schmerzensgeld zur vorzeitigen Tilgung eines Baukredits mit der Folge, daß er Zinsen für diesen Kredit steuerlich nicht mehr absetzen kann, so kann ihm der Schädiger diese steuerlich nachteilige Entwicklung bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens nicht entgegenhalten; vielmehr ist für den Verdienstentgang diese steuerliche Veränderung außer Betracht zu lassen.«

Normenkette:

BGB § 843, § 249 ;

Tatbestand: