Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
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Der Kläger begehrt weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
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