Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart -
abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.680,25 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2016 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten 255,85 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2016 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird
zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger 84 Prozent zu tragen, die Beklagte 16 Prozent.
IV. V.
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