Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.01.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.350,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2019 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin 64 % und die Beklagte 36 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 25.839,05 € bis zur teilweisen Berufungsrücknahme und 11.225,28 € ab der teilweisen Berufungsrücknahme.
I.
1. 2.
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