Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 6. Mai 2021 aufgehoben, soweit dieses die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 16. Juli 2020 in Höhe von 25.365,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger begehrt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages.
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