Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten Kfz-Insassen
BGH, Urteil vom 01.04.1980 - Aktenzeichen VI ZR 40/79
DRsp Nr. 1994/5158
Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten Kfz-Insassen
Der Schadensersatzanspruch eines Kfz-Insassen, der sich nicht angegurtet hatte, darf gem. § 254BGB nur hinsichtlich derjenigen Ersatzansprüche gemindert werden, für die das Nichtangurten ursächlich war; jedoch darf der Richter hinsichtlich der einzelnen Verletzungen eine einheitliche Quote auswerfen.