Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 03.12.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.487,74 € Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke VW Typ S. 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FlN) ... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.837,28 € vom 17.06.2019 bis zum 21.10.2010 und aus 24.487,74 € seit dem 21.10.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung der Klagepartei werden zurückgewiesen.
III. IV. V.
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