1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 10. Juli 2013, Az.:
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|