LG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.1999
2/16 S 148/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 839 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)312a
DAR 2000, 268

Beschädigung eines abgeschleppten Fahrzeugs beim Betrieb des Abschleppfahrzeugs

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.1999 - Aktenzeichen 2/16 S 148/99

DRsp Nr. 2003/16692

Beschädigung eines abgeschleppten Fahrzeugs beim Betrieb des Abschleppfahrzeugs

Die Beschädigung eines abgeschleppten Fahrzeugs erfolgt nicht beim Betrieb des Abschleppfahrzeugs, falls der Schaden aufgrund einer unsachgemäßen Durchführung des Abschleppvorgangs entstanden ist, also auf einer fehlerhaften Benutzung des Abschleppwagens als Arbeitsgerät beruht.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 839 ;
Fundstellen
DRsp II(294)312a
DAR 2000, 268