LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.10.2020
25 Sa 1105/20
Normen:
BGB§ 275 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 5536/19

Beschäftigungsanspruch eines ChefarztesEntschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund von Nichtbeschäftigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen 25 Sa 1105/20

DRsp Nr. 2021/4072

Beschäftigungsanspruch eines Chefarztes Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund von Nichtbeschäftigung

Nach rechtswidriger Versetzung besteht ein Anspruch auf Beschäftigung für den Chefarzt einer Klinik. Zudem ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro wegen rechtswidriger Nichtbeschäftigung.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.10.2019 - 11 Ca 5536/19 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 20.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2019 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.10.2019 - 11 Ca 5536/19 wird zurückgewiesen.

IV. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 8/13 und der Kläger 5/13 zu zahlen.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB§ 275 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Beschäftigungsanspruch des Klägers. Weiter nimmt der Kläger die Beklagte wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts aufgrund der verweigerten tatsächlichen Beschäftigung als Chefarzt auf Entschädigung in Anspruch.