Beschwerde gegen Beschluss § 111a StPO wg mangelndem rechtlichem Gehör

Amtsgericht ...

 

In der Strafsache

gegen

...

lege ich namens und in Vollmacht des/der Beschuldigten gegen den Beschluss des AG vom ..., Az. ...

Beschwerde

ein und beantrage, den Beschluss aufzuheben, hilfsweise die Vollziehung dieses Beschlusses auszusetzen.

Begründung:

Das AG hat die Fahrerlaubnis des/der Beschuldigten entzogen, ohne diesem/r zum einen rechtliches Gehör zu gewähren und zum anderen ohne zu prüfen, ob der Mandant/die Mandantin Fahrer/Fahrerin des Fahrzeugs gewesen war. Es hat von der Haltereigenschaft auf die Fahrerstellung geschlossen. Ein derartiger Schluss ist unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 31.08.1993 - 2 BvR 843/93, NJW 1994, 847; BGH, Beschl. v. 29.08.1974 - 4 StR 171/74, BGHSt 25, 365).

Der Mandant/die Mandantin war nicht Fahrer/-in des Fahrzeugs im relevanten Zeitpunkt. Der Nachweis der Fahrereigenschaft ist im Übrigen der Hauptverhandlung vorzubehalten. Eine Entziehung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht statthaft.