Beschwerde gegen Beschluss nach § 111a StPO, weil Mandat nicht Fahrer des KfZ

Amtsgericht ...

 

In der Strafsache

gegen

...

beantrage ich namens und in Vollmacht des/der Beschuldigten

1.    die Aufhebung des Beschlusses vom ... über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a Abs. 2 und 5 StPO sowie

2.    die sofortige Aushändigung des Führer­scheins an den/die Beschuldigten/Beschuldigte.

Begründung:

Die Aussage des Zeugen Z (Bl. 101-105 der Akte) hat den Nachweis nicht erbracht, dass der Angeklagte/die Angeklagte nach dem Fahrzeugkontakt nach hinten gesehen und den Wagen gestoppt haben soll. Es bestehen daher keine dringenden Gründe mehr für die Annahme, er könnte den Fahrzeugkontakt bemerkt haben.

Der Beschluss ist daher aufzuheben und der Führerschein wieder auszuhändigen. Aus Beschleunigungsgründen bitten wir, den Führerschein direkt dem/der Mandanten/Mandantin zuzusenden.

 

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt