Auf die Beschwerde des festzustellenden Vaters wird der Tenor zu 2) des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a.d. Aisch vom 10.01.2022, Az.
Von einer Erhebung von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.201,78 € festgesetzt.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Kostenentscheidung in einem Abstammungsverfahren.
I.
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