BVerwG - Urteil vom 28.01.2004
9 A 27.03
Normen:
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DVBl 2004, 658
NVwZ 2004, 990
NZV 2004, 427
UPR 2004, 270

Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsverbindung

BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 9 A 27.03

DRsp Nr. 2004/3463

Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsverbindung

»Die Beseitigung eines Bahnübergangs kann abwägungsfehlerfrei zur Folge haben, dass dadurch für einzelne Anlieger eine zumutbare fußläufige Verbindung zum Bahnhof verloren geht, weil die Ersatzlösung zu einem Umweg von bis zu 3 km führt.«

Normenkette:

AEG § 18 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin ist ein privates Eisenbahnbetriebsunternehmen mit Sitz in H.-Land. Sie wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 10. April 2003 zur Beseitigung des Bahnübergangs bei km 191,4 der Strecke Berlin - Büchen - Hamburg.