Besondere Gebührenvereinbarungen

Autoren: Fellmann/Zimmer

Conditional Fee Agreements (CFA)

In Großbritannien gibt es die Möglichkeit, dass der Mandant mit seinem Anwalt ein sogenanntes Conditional Fee Agreement (CFA) vereinbart.

Bei einem CFA muss der Mandant dem Anwalt keine Gebühren bezahlten, wenn er den Gerichtsprozess verliert. Er trägt aber weiterhin diejenigen Kosten, die ihm von Gericht auferlegt werden, also insbesondere die Gerichtskosten, gegnerische angemessene Anwaltskosten sowie Sachverständigenkosten. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Legal Expenses Insurance, um sich vor der Zahlung dieser Kosten zu schützen.

Für den Fall, dass der Mandant den Gerichtsprozess gewinnt, steht dem Anwalt bei einem CFA ein höheres Honorar zu, wobei der Zuschlag bei bis zu 100 % mehr als dem normalen Honorar liegen kann. Dieser Zuschlag wird aber nicht von der Gegenseite getragen, sondern wird vom zugesprochenen Schadensersatz abgezogen, also vom Mandanten getragen.

Die meisten Anwälte in Großbritannien arbeiten jedoch nicht auf Basis eines CFA, sondern verlangen einen bestimmten Stundensatz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Damages Based Agreements (DBA)

Darüber hinaus gibt es in Großbritannien die Möglichkeit, dass der Mandant mit seinem Anwalt ein sogenanntes Damages Based Agreement (DBA) vereinbart.