Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 1. März 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als in Höhe von 929,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2017 die Klage abgewiesen worden ist.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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